Wenn freie Bürger*innen radikal werden

Zur ‚Logik‘ von Querdenkern, Coronaskeptikern und anderen Freund*innen der Freiheit

Der Staat schränkt auf Grundlage des Seuchenschutzgesetzes einige der bürgerlichen Grundfreiheiten ein und fordert damit den Freiheitswillen seines Volks heraus.

Angesichts sich entwickelnder Corona-Proteste zeigt sich die deutsche Öffentlichkeitt alarmiert: Wo sie bei einem Teil der Demonstranten durchaus sowas wie ‚berechtigte Sorgen‘ um die persönliche Zukunft oder das demokratische Leben in Zeiten einer Pandemie erkennen will, hält sie spätestens dystopische Vorstellungen vom Aufbau eines digitalen Überwachungsstaats, eines angeblich geplanten Impfzwanges oder geheimer Nutznießerschaften vom Corona-Notstand für ziemlich krude und spätestens dann die Beteiligung rechter Antisemit*innen oder Reichsbürger*innen für absolut gefährlich. Das Potpourri an auf den sogenannten „Hygiene-Demos“ vertretenen Vorstellungen und Deutungender „Corona-Krise“ gilt der demokratischen Öffentlichkeit jedenfalls im Grunde als ziemlich abwegig und unvernünftig.

Und unmittelbar ist die Annahme geheim verfolgter Kalküle ist angesichts überhaupt gar nicht verschwiegener, sondern täglich betonter Zielsetzungen des Lockdowns ja auch überhaupt nicht einleuchtend: Die Politik wirbt bei der Bevölkerung für die verhängten Kontaktbeschränkungen und Schließungen, mit der Absicht, die Ausbreitung der Covid-Seuche unter Kontrolle zu bringen und lockert sie, sofern sie für die Gesundheitsämter und die medizinische Versorgungslandschaft handlebar ist. In aller Öffentlichkeit wägt sie ab, wie viel Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zugunsten des zeitweise höher angesiedelten Guts der Volksgesundheit als Voraussetzung eben dieser Wirtschafts- und Gesellschaftstätigkeit nötig und zumutbar sind. Angesichts dessen dass mit den verhängten Maßnahmen der gesellschaftliche Hauptzweck des wirtschaftlichen Wachstums massiv beschädigt wird, streiten sich die „Verantwortungsträger“ auch darum, wie schnell wieder zum „Normalzustand“ zurückgekehrt werden kann oder muss, betonen also durch die Bank ihren Willen zur Überwindung des verordneten Ausnahmezustands.

An diesen Debatten, dem Willen zum und den Wirkungen des Lockdowns ließe sich ja bestimmt einiges über Zoonosen, den Stellenwert von Volksgesundheit, Freiheitsrechten, kapitalistische Arbeitsteilung, Kredit und Staatsverschuldung lernen. Bei so einem (unvoreingenommenen) schlichten Interesse an Analyse belassen es die Anhänger*innen von Verschwörungstheorien aber nicht. Ihre Theorien betreiben etwas anderes, wenn sie der Frage nachgehen, was eigentlich „hinter“ dem „Corona-Wahnsinn“ steckt. Aus der subjektiven Voraussetzung, dass man z.B. meint, eine andere Einschätzung der virologischen Gefahr zu haben oder die Seuchenschutzmaßnahmen für unangemessen zu befinden, den Schluss zu ziehen, dass mit ihnen eigentlich was ganz anderes als Seuchenschutz betrieben wird statt zu erklären, worin der eigentlich besteht und auf was für eine Art von Gesellschaft der trifft, ist erdas Absprungbrett dazu, sich eine ganz eigene Welt hinter der wirklichen zu überlegen und für sie dann nach lauter Belegen in der Wirklichkeit zu suchen. Insofern leben die Verschwörungsideen gewissermaßen von der Gewissheit, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Zwar sind auch Verschwörungstheorien, Varianten sich die Welt oder die aktuelle Lage zu erklären und darin was anderes als bloßer Glaube. Und insofern sollte man sie bei aller z.T. augenfälligen Abwegigkeit, Konstruiertheit und in der Konsequenz bornierten oder brutalen Dummheit auch als Willen ernst nehmen, sich die Welt zurechtzulegen. 

Sie bloß für verrückt zu erklären, hilft eigentlich keinem, außer dem Selbstgenuss von Leuten, sich geistig überlegen zu fühlen. Sie einfach einem Faktencheck zu unterziehen und nachzuweisen, worin die Theorien selbst Missverständnissen aufsitzen, interessiert Zusammenhänge herstellen oder falsche Belege anführen, mag zwar zeigen, dass wiewidersprüchlich und gewollt sie sind, lässt aber offen, welcher Logik sie sich verdanken, in welchem Geist ihre Widersprüche also keine oder unwichtig sind und woher sie ihre Plausibilität gewinnen. Denn augenfällig ist ja schon, dass sie – unmittelbar abwegig oder detail-/belegreich ausgefeilt – z.T. auf ziemlichen Zuspruch stoßen, also irgendwie auf ein Bewusstsein treffen, das an ihnen ganz schön viel finden kann. Abgesehen davon, dass sich auf den sogenannten „Hygiene-Demos“ auch viel Protest sammelt, den es auch bereits vor Corona gegeben hat, soll hier mal gezeigt werden, auf welche leider sehr „normalen“ gesellschaftlichen Vorstellungen und Überzeugungen der „irrationale Unsinn“ so aufbaut und welcher Logik sich die verschwörungstheoretische Verweigerung gegen die „offiziellen Erklärungen“ verdankt.

0. Die Verordnungen zur Seuchenbekämpfung erlegen den Gesellschaftsmitgliedern lauter Einschränkungen und Sonderregelungren bei der Abwicklung ihres Berufs- und Privatlebens auf. Die Lebensbewältigung überlässt der Staat damit nicht mehr – wie scheinbar im Grunde sonst – einfach den privaten Entscheidungen seiner Bürger*innen, sondern macht ihr Vorschriften: Von der Sonderkonditionierung bis zur Unterbindung bestimmter Betätigungen schränkt er Freiheiten ein und stellt damit gründlich die Abwicklung des Erwerbslebens und der privaten Lebensgestaltung infrage.

1. Für Viele vergeht sich der Staat damit an seinem eigenen Auftrag, die Freiheit der Bürger*innen zu garantieren. Die Maßnahmen des Lockdowns gelten in der Perspektive dann nämlich als das pure Gegenteil dieser Staatsauffassung: Freiheitsentzug per Gesetz.

Für diese Perspektive braucht es allerdings ein gehöriges Maß an Ignoranz gegen den Lizenzcharakter der heiß verlangten Freiheiten: Jede Grundrechtsgarantie auf freie Berufswahl, Persönlichkeitsentwicklung oder Meinung (etc.)ist grundlegend eine Frage staatlicher Erlaubnis. Der Staat kommt nicht nachträglich als Schutzmacht ins Spiel, sondern überlässt grundsätzlich das Tätigwerden nicht dem individuellen Wollen: Die Freiheitsrechte hat man nicht einfach (z.B. von Natur aus als Mensch), der Staat gewährt sie. Aber auch die Beziehungen, die die Bürger*innen mit ihren Freiheitsrechten untereinander eingehen, sind Gegenstand rechtlicher Regulierung, also keineswegs einfach ihrer Willkür überlassen. Auf dieser Grundlage, die zwar gerne als eine Art staatlicher Dienstleistung namens Ordnung betrachtet wird, überlässt der bürgerliche Staat dann allerdings tatsächlich – im Rahmen der Gesetze – die Lebensführung dem privaten Kalkül. Ob man studieren will, wo man arbeitet oder wohnt und mit wem man wie die eigene Freizeit verbringt, ordnet nicht der Staat an. Hierzu verhält er sich in Bezug auf die Einzelne im Grunde gleichgültig, wie auch zu den Voraussetzungen und Mitteln, die sie hat, um ihre Interessen im „Wettstreit“ zu denen anderer zu verfolgen. Auf die Art – alle sollen unter Respektierung der jeweils gültigen gesetzlichen Regularien und der Freiheit anderer ihre Freiheit wahrnehmen – ergeben sich deswegen dann auch eine praktische Durchsortierung der Gesellschaft entlang der Frage des Verfügens über Konkurrenzmittel und somit allerlei Hierarchien. Der Freiheitsgebrauch der Einzelnen hat je nach Konkurrenzlage keine bis große Geldeinkünfte zum Resultat, die sich für den staatlichen Garanten und Betreuer des freiheitlichen Konkurrierens als nationaler Reichtum zusammenfassen, auf dem er seine Macht (aus)baut.

Weder ist Freiheit also etwas, das man einfach so hat, sondern immer eine Frage staatlicher Lizenz, so dass sie auch entzogen werden oder unter Bedingungen gestellt werden kann. Noch ist Freiheit einfach eine Dienstleistung eines allgemeinen Ordnungsstifters an seiner Gesellschaft, sondern die Art und Weise wie der Staat die Nützlichkeit der Gesellschaftsmitglieder für ihn ganz ihrem persönlichen Erfolgsstreben überlässt. Dass Freiheit nebenbei bemerkt auch nicht dasselbe ist wie die Befriedigung irgendwelcher Interessen, wissen die Demo-Teilnehmer*innen schon selbst, wenn gar nichts bestimmtes (kostenlose Gesundheitsversorgung oder so) fordern, sondern „ihre“ Freiheit. 

2. Als Entzugsanstalt für Freiheitsrechte genommen, gerät der Staat zu einem pur negativen Akteur gegenüber der Bevölkerung und ihrem Freiheitsdrang: Damit wird das absurde Konstrukt eines herrschaftlichen Willens zur puren Unterordnung in die Welt gesetzt, der im Grunde gar keine bestimmten Ziele aus sich heraus verfolgt, sondern nur unterdrücken will: Ein Machtapparat zur Kontrolle der Untertanen. So verdient er sich in den Augen so mancher Hygiene-Demonstrant*innen den Namen einer (drohenden) (Überwachungs-, Pharma-, Hygiene-)Diktatur.

(Darin die Frechheit, dass das eigene Volk den guten westlichen Staat wie einen der Feindstaaten im Osten oder Nahen Osten, schimpft.) 

Zwar kann man an der Macht zur Suspendierung ziemlich weiter Teile des ökonomischen und gesellschaftlichen Lebens tatsächlich ablesen, wie viel Macht der Staat über seine Gesellschaft freier Individuen hat und wie sehr deren gesamtes Leben auf seiner Gewalt beruht, zwecklos wird sein Machtgebrauch darüber allerdings nicht. Und auch nicht dann, wenn er mit ihr das sonst beförderte freiheitliche Leben und Konkurrieren einschränkt, um das derzeit bedrohte Gut der Volksgesundheit zu schützen. Zwar mag die Unterordnung des Hauptzwecks des bürgerlichen Regierens unter seine Bedingung – eine halbwegs intakte gesundheitliche Funktionsfähigkeit des regierten menschlichen Inventars – ein schwer zu verdauender Widerspruch sein, aber ein bloß abstrakter Wille zum Herrschen bricht sich hier jedenfalls nicht Bahn.

Auch in dieser Kritik zeigt sich ein sehr grundsätzliches Einverständnis mit der bürgerlichen Ordnung, welches jedoch derzeit grundlegend erschüttert wird: Wo Deutschland bislang zumindest im Grunde und im Vergleich zu afrikanischen, nahöstlichen, osteuropäischen, asiatischen und süd- und nordamerikanischen Staaten, also alle anderen als lebenswerterErmöglicher von lauter Entwicklungsperspektiven (wenn man es denn nur ernst genug mit dem Lernen, Wollen und Anstrengen meint) und Immerhin-Sozialstaat galt, rangiert es politmoralisch mit dieser Umettikettierung auf einmal auf derselben Ebene mit ihnen: Als Herrschaft. Hieran fällt auf, dass die rechtsstaatlich-demokratische Art und Weise des Regierens eben gar nicht schlicht als spezifische Methodik des Herrschens über Land und Leute betrachtet wird, sondern im Grunde als ihre Abwesenheit: So wird das Ideal vom Rechtsstaat gepflegt, demnach er sich a) ohnehin vor allen Dingen in Respekt und Zurückhaltung seiner Bevölkerung und ihren Rechten gegenüber übe und b) für den Schutz ihrer Interessen bereit stehe, also seine Machtausübung über die Bürger*innen nur so etwas wie eine institutionelle Dienstleistung an ihnen sei.

An das objektive Verhältnis von Rechtsstaat und Bürger sowie die Selbstpräsentation der Ordnung als dem Volke verpflichtete knüpfen die Demonstranten dabei an:

Objektiv gewährt der Staat Rechte, weil er sich etwas von der privaten Wahrnehmung der Rechte verspricht/scharf ist auf die Betätigung der Leute als Privateigentümer*innen. Wo die Bürger*innen von der Gewährung und Wahrnehmung der Rechte in ihrer Lebensführung abhängen, entdecken sie die Bindung der staatlichen Gewalt. Und tatsächlich bindet sich der Rechtsstaat ja auch an sein eigenes Recht und eine gewisse Grundordnung, um so seinen in die Freiheit entlassenen Privatsubjekten eine verlässliche Kalkulationsbasis zu bieten und seinen herrschaftlichen Betrieb nicht der privaten Willkür bzw. den partikularen Interessen des jeweiligen Herrschaftspersonals auszuliefern. Was allerdings als eine quasi interesselose Ordnungsfunktion gilt, ist damit nichts anderes als die Sicherstellung der Bedingungen des allgemeinen Konkurrierens.

Dass der Staat Leuten in ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Rolle Rechtsansprüche gewährt und ihre Wahrnehmung fördert, nehmen die Demonstranten als Dienst an ihren unmittelbaren Interessen (die sie anscheinend gar nicht mehr anders als als „Recht auf“ kennen).

3. Am (partiellen) Freiheitsentzug machen die Demonstranten die Verletzung der Dienstpflicht des Staates bzw. der Politiker*innen gegenüber seinen bzw. ihren Bürger*innen fest. Die Qualifizierung der Unterordnung sämtlicher gesellschaftlicher Zwecke unter den Schutz der Volksgesundheit als Diktatur schließt die andere Seite ein, dass dann die Bürger*innen auch keine mehr, sondern bloße Untertanen sind: Objekte herrschaftlicher Willkür.

Das ist eine harte Nuss in mehrfacher Hinsicht:

3.1 Sich selbst sehen sie damit massiv in ihrem Selbstbild gekränkt: Statt als freie Bürger*innen fühlen sie sich als Sklaven behandelt: Ihnen werden „auf einmal“ Vorschriften auferlegt. So wird die Maskenpflicht für manche etwa zum Symbol für einen alles beherrschen wollenden Staatswillen, der in ihre körperliche Unversehrtheit eingreift und sie zum Objekt degradieren will: „Eine beispiellose Übergriffigkeit in unsere intimsten Lebensbereiche. So etwas hat es seit der Abschaffung der Leibeigenschaft nicht mehr gegeben. Eine vorsätzliche Körperverletzung zudem.“ „Unser Wille soll gebrochen werden.“ „Viele Maskenträger schauen gebrochen und verschämt zu Boden. Nach dem Lockdown kommt nun der Lookdown. Die ganze Körperhaltung ist gebeugt.“ (https://www.das-marburger.de/2020/04/vom-lockdown-zum-lookdown-von-der-zwangsdemuetigung-durch-rotzmasken/)

An diesem exemplarischen Aufschrei eines noch selbstbewussten, aber nicht mehr ganz so freien Bürgers zeigt sich ein anerkannter, notwendiger Wahn in der bürgerlichen Gesellschaft: Wer frei ist, ist sein eigener Herr und verfügt exklusiv und autonom über sich und seine Lebensverhältnisse. Zwar ist nicht zu leugnen, dass der Mensch als freier Bürger das Recht an sich zugesprochen bekommen hat, also seine Versklavung oder sonstige Unterjochung durch andere gesetzlich untersagt ist und damit seine Lebensführung auch nur in seine Obhut fällt. Allerdings entspricht die Realität der meisten Menschen nicht dem darauf gründenden Selbstbild damit auch souverän über die eigenen Lebensumstände zu verfügen: Nahezu sämtliche Lebensbedingungen sind Produkt der rechtlichen Verfügungen eines Gewaltmonopols sowie der darauf gedeihenden kapitalistischen Konkurrenz- und Abhängigkeitsverhältnisse. Die Freiheit der Person besteht im Grunde darin, Waren, über die sie exklusiv als ihr Eigentum verfügt, in Konkurrenz gegen andere zum Mittel des persönlichen Gelderwerbs zu machen. Da die einzig substanziell verfügbare „Ware“ für den Großteil der Menschen in der Befähigung zur Verrichtung mehr oder minder spezialisierter Dienste besteht, hängt die selbstbestimmte Lebensführung schon ganz grundlegend von einem anderen Interesse ab, das die angebotene Dienstbarkeit in Anspruch nimmt und bezahlt, um sich an ihren geldwerten Resultaten zu bereichern. Da das auch seine Konjunkturen hat, ist nicht einmal die Sicherheit dauerhaft erneuerbarer Einwilligung zum Dienst am Geschäftserfolg anderer zu haben. Der Rest vom Leben, der nicht darin aufgeht, richtet sich in der Regel aber danach – insbesondere dann, wenn sich das eigene Angebot als Überangebot erweist: Denn Geldeinkünfte für die Ausgestaltung des Rechts auf Selbstverwirklichung entfallen dann ja. Etwas schräg zur grundsätzlich abhängigen oder ohnmächtigen gesellschaftlichen Position und ihren Konjunkturen bzw. „Rückschlägen“, aber passend zum Umstand, dass nichts anderes als der eigene Wille zur Leistung verfügbar ist, gehört es zur Identität des freien bürgerlichen Subjekts, Macher der eigenen Verhältnisse (Erfolge wie Misserfolge) zu sein: Zumindest insofern als sich ja niemand anderes als es selbst sich „für sie“ „entschieden“ hat. Insofern bewahrt sich die freie Subjektivität ihre Freiheit im Prinzip, indem sie sich als Souverän der eigenen Entscheidungen und (damit ideell autonom gegen die oder ideell verantwortlich für die) vorgefundenen Lebensverhältnisse weiß (und wenn es am Ende auch nur die ‚realistische‘ Resignation sein sollte, dass man jedenfalls wisse, was einem ‚das Leben‘ zu bieten habe – und was nicht). Kurz: Dass die Freiheit der meisten freien Bürger*innen wesentlich in der Anpassung an eine vorausgesetzte Rechtsordnung und an die Verwertungsansprüche von Kapitaleigner*innen besteht, zeigt sich zwar beständig an den Schwierigkeiten, den Verhältnissen private Erfolge und Sicherheiten abzuringen, darf aber deswegen auch umso weniger so gesehen werden. Wie ließe sich sonst weiter zurecht kommen? / Was wär dann die Freiheit noch wert?

3.2 Deswegen ist es kein Wunder, wenn sich der Protest auch an der Stelle festmacht, wo es um die privatesten Bereiche der Verfügung über sich selbst geht: Den Körper, die eigenen Daten und die eigene Meinung (und das „eigene“ Grundgesetz). Im Sinne von „Abwehrrechten“ gegen einen übergriffigen Staat bestehen die Demonstrant*innen auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit (gegen vermeintlich geplante Zwangsimpfungen), auf ihrem Recht auf Privatheit ihrer Persönlichkeitsdaten (gegenüber einem trügerischen Sicherheitsgefühlt durch Installation einer Corona-App) und auf ihr Recht auf freie Willkür und ihre Veräußerung (gegen eine vermeintliche Gesinnungsdiktatur von Politik und Medien).

Auf die letzten Residuen bürgerlicher Selbstbestimmung wird bei aller zuvor und nebenbei praktizierten Bereitschaft zur Anpassung an fremdbestimmte Verhältnisse bestanden. Denn dieses doppelte Verhältnis von Opposition und Unterordnung ist durchaus in der Idee der „Abwehrrechte“ enthalten: Die staatliche Gewalt und ihre Regelungskompetenz an sich, ist akzeptiert (und im Grunde auch begrüßt zum Schutz der eigenen Freiheit vor Übergriffen anderer), wenn die Garantie von Rechten bzw. staatliche Zurückhaltung gefordert wir. Die damit einhergehende prinzipielle Ohnmacht ist abgehakt, sofern sich der Staat aus dem Umkreis der Privatsphäre raushält.

Abgesehen vom unmittelbar physischen Stellenwert der Kontrolle über den eigenen Körper und dem Umstand, dass ein Gutteil der bürgerlichen Existenz digital stattfindet und sich dort in ähnlichen Interessengegensätzen bewegt wie im ‚real life‘, hat die Privatssphäre auch deshalb einen besonderen Stellenwert für die bürgerliche Existenz, weil man sich hier im Unterschied zur Arbeitswelt oder im Kontakt mit Ämtern oder der Straßenverkehrsordnung als tatsächlich sowas wie selbstbestimmt erlebt (Konsumwahl, freiwillig eingegangene Sozialkontakte, Freizeitaktivitäten, Informationsbedürfnis und Gedankenmitteilung). Zwar ist auch diese Sphäre nicht jenseits staatlicher Regulierung und direkte Eingriffe sind im Falle dysfunktionaler Privatlebensgestaltung auch rechtlich vorgesehen, aber im Prinzip hält sich der Rechtsstaat hier raus und sagt: Das ist euer Reich, hier braucht und soll es euch nur um euch gehen. Zwar merkt man den finanziellen, zeitlichen und gesundheitlichen Beschränkungen, die diese Sphäre notorisch unterliegt an, auf welcher prekären Grundlage sie meist nur zustande kommt und dass sie im Grunde gar nichts anderes als das halbwegs funktionale Aushalten der Ansprüche des Berufslebens leistet, aber behandeln und zurechtlegen tut man es sich genau anders herum: Die Arbeitswelt ist Mittel für das wie auch immer gestaltete eigene Privatleben. Die Sphäre des Privaten ist also neben der hier abgewickelten physischen und psychischen Reproduktion auch weltanschaulich enorm wichtig, denn hier darf sich das bürgerliche Subjekt beweisen, dass es in diesen Verhältnissen tatsächlich nur um sich selbst geht, seine Anpassung an sie also ein lohnenswertes Unterfangen bleibt.

4. Die Frage nach dem Grund der Pflichtvergessenheit der Amtsträger*innen gegenüber ihrer Bevölkerung drängt sich auf und kann eigentlich nur so beantwortet werden: Sie dienen keinem Allgemeinwohl (mehr), sondern irgendeinem privaten.

Sofern nicht bei der leeren und selbstzweckhaften Freiheitsberaubung um der Unterdrückung willen, stehen geblieben wird, stellt sich die Frage nach dem Interesse, dem die Volkskontrolle dient, denn eins ist klar: Wer das Volk an seiner freiheitlichen Betätigung hindern will, der dient ihm nicht mehr, sondern will es für seine eigenen Zwecke einspannen.

Der grundlegende Zweifel – wie sehr sind Politiker*innen eigentlich der Allgemeinheit und wie sehr ihren eigenen Interessen und/oder denen starker Interessengruppen verpflichtet – begleitet das Funktionieren der Demokratie: 

Als Volksvertreter*innen und Amtsträger*innen obliegt ihnen die Durchsetzung des Volks- oder Allgemeininteresses. In einer Gesellschaft von Konkurrenten, gibt es das nicht als eigenständiges, unmittelbar vorfindbares Interesse. Es ist immer eine Frage der politischen Definition und gibt es damit nur als Vorschrift für die Gesellschaftsmitglieder, die sich regieren lassen. Es besteht allerdings nicht in der einseitigen Privilegierung bestimmter gesellschaftlicher Konkurrenzinteressen, sondern in der dauerhaften Befähigung der gegensätzlichen Interessen zur Teilnahme an der Konkurrenz (Rechte für Mieter und Vermieter, Unternehmen und Beschäftigte, Banken und ‚Realwirtschaft‘, Wettbewerb usw.). 

Angesichts dessen, dass es von Staats wegen um die Betreuung der Konkurrenz geht, ist die beschlossene Gesetzgebung nicht mit einem Interessenausgleich zu verwechseln (irgendeinem Interesse nutzt eine Gesetzgebung natürlich immer mehr während sie seinem Kontrapart weniger nutzt oder es stärker einschränkt) und auch nicht mit der Herstellung von Waffengleichheit. Da sich jedoch die Konkurrenz um den Erfolg der privat organisierten Geldvermehrung dreht, und vom Erfolg des Wachstums der Privatunternehmen tatsächlich die gesamte Gesellschaft abhängt (vom Arbeitsplatz, über die Nachfrage nach Gewerberaum bis zu den staatlichen Steuereinnahmen), ist das Interesse Kapital zu vermehren im Grunde prinzipiell allgemeinwohldienlich. Die Regentschaft über einen nationalen Kapitalismus mit seinen ökonomisch mehr oder minder eindeutig nach Klassenlagen verteilten Machtpositionen, mit seinen Versorgungsunternehmen, mit seinem Kreditgeschäft, mit seinen Schlüsselindustrien oder wichtigen Spezialbranchen und dem Interesse am Erfolg von all dem in der internationalen Konkurrenz der Standorte, lässt immer wieder den Zweifel aufkommen, ob nicht Gesetze einseitig zum Vorteil ökonomisch bedeutsamer Interessengruppen formuliert oder angewandt werden. Und gerade im Interesse des Dienstes an der Konkurrenz und ihren Erfordernissen ruft der Gesetzgeber ja auch zur Lobbyarbeit auf. Dass wichtige Unternehmen oder Branchen angesichts ihrer Bedeutung für den gesamten Standort besondere Rücksicht erfahren, ist deswegen weder ein Wunder noch ein Verstoß: Der nationale wirtschaftliche Gesamterfolg per Wachstumsrate in stabiler international als Geschäftsmittel anerkannter Währung, um den es dem Staat als Akteur geht, wird nunmal (auch) von denen bewerkstelligt. D.h. umgekehrt nicht, dass nicht auch große Unternehmen manchmal Einschränkungen in Kauf zu nehmen haben (siehe Diesel-Strafen). 

Die Betreuung der Konkurrenz durch den Staat als Gesamtkonkurrenzerfolgsanwalt fördert also notwendig den falschen Zweifel in den zu großen Einfluss von Lobbygruppen. An dieses Misstrauen können die Protestierenden anknüpfen, wenn sie fragen, wieso die Realität von dem Allgemeinwohl abweicht, dass sie sich vorstellen.

Wer die Corona-Krise dann für einen Schachzug der Pharmalobby oder ein Manöver hält, Kleinhandel und Mittelstand zu verdrängen, könnte sich aber schon fragen, ob nicht die Riskierung einer weltweiten Rezession und Beschädigung sämtlicher Geschäftsbedingungen durch die Lahmlegung aller möglichen Zahlungsketten im Wirtschaftsleben ein etwas zu massives Risiko für eine partikulare Geschäftsstrategie darstellt, die ja selbst auf ein zahlungsfähiges Wirtschaftsleben angewiesen ist.

Ein zweiter immerwährender Zweifel in die Allgemeinwohldienlichkeit der Politik verdankt sich der Personalpolitik der Demokratie: Mit ihrer periodischen Neubesetzung der politischen Ämter, institutionalisiert sie mit der erneuerten Legitimation auch den Zweifel ins Herrschaftspersonal selbst: Gerade weil es im Interesse der Staatswohls und nicht dem eigenen entscheiden soll, hat es ein Amt auszufüllen, das bereits weitgehend vorgibt, worum sich welches Ressort zu kümmern hat. Und weil der Widerspruch bleibt, dass der Staat keinem besonderen Interesse verpflichtet sein soll, allerdings von einzelnen Personen geführt werden muss, sieht die Staatsverfassung auch eine Teilung der staatlichen Gewalt in Unterabteilungen und die Gesetzgebung Amtsenthebungsverfahren bei Machtmissbrauch und Strafen für Korruption vor. 

Zusätzlich bebildert das alte Märchen zur Entstehung des Staates die Notwendigkeit zur Regentschaft des Allgemeininteresses gegen die partikularen gesellschaftlichen: Die Story von der egoistisch-böswilligen Menschennatur, die sich gegenseitig fortwährend nur Missgunst, Mord und Diebstahl antut, also gar kein dauerhaftes gesellschaftliches Leben aufkommen lässt, sich aber glücklicherweise zum Staat emporgehoben hat, um als solcher den einzelnen Egoisten mores zu lehren, so dass Frieden, also allgemeines sittsames Konkurrieren einkehrt. Diese alte Rechtfertigungslehre vom bürgerlichen Staat ist in der ein oder anderen Form in den weltanschaulichen „Erfahrungsschatz“ eines Gutteils der Leute übergegangen: Mit der Schlechtigkeit und Asozialität der Menschen kann man sich dann nicht nur altklug Konkurrenzmanöver der Mitmenschen „erklären“, sondern auch ein ordentliches Misstrauen in die Politiker*innen pflegen, die am Ende auch nur an sich denken, wenn sie einmal „da oben“ sind.

Das Dasein des Staates als so etwas wie das Allgemeininteresse der Konkurrent*innen, das auch alle Kontrahent*innen als Interesse an Ordnung und Beschränkung der anderen Konkurrenzteilnehmer*innen haben, produziert bei den dem Gesetz untergeordneten Konkurrenzteilnehmer*innen notwendig Misstrauen ins Staatspersonal und die Regierung. 

Allenthalben auftauchende Fälle/Skandale tatsächlicher Bestechung, Vetternwirtschaft oder zu eindeutig abgeschriebener Lobbyentwürfe, bestätigen dieses Misstrauen und sind selbst ein Anknüpfungspunkt für die Ideen von zwielichtigen Hintergrundinteressen am Corona-Notstand.

5. Die „Ursachenforschung“ geht dann auf die Suche nach Schuldigen, nach geheimen Drahtzieher*innen, denen die Freiheitsberaubung und Unterdrückung umgekehrt einen Nutzen verschafft: „Cui bono?“ 

Worin genau der Nutzen dann besteht und wem konkret all das letztlich so nutzt, ist an sich zweitrangig. Hier sind der Phantasie im Grunde keine Grenzen gesetzt und die Verschwörungstheoretiker*innen erweisen sich da bei aller absoluten Gewissheit von der „Wahrheit“ ihrer Aufdeckungen als erstaunlich Pluralismus geeignet. Entscheidend ist allerdings der Gehalt dieser Sorte „Aufklärung“: Die Regierung dient nicht dem Volk, sondern einem fremden Interesse, es gibt also Schuldige, die sich gegen die wie auch immer grundrechtemäßig oder völkisch oder ökologisch definierte gute Gemeinschaft verschworen haben, um sie sich auf die eine oder andere Art und Weise dienstbar zu machen: Diese Drahtzieher*innen verfolgen irgendwelche partikularen Interessen, die sie gegen die und mittels der Bevölkerung durchsetzen wollen. Ob es sich dabei um ein Interesse an schnödem Mammon, ein Kalkül zur Einführung weltweiter digitaler Überwachsungstechnologie (per Impfkarte) oder um bezweckte Gedankenkontrolle per Zwangsimpfung handelt – letztlich läuft all das wieder auf ein ziemlich abstraktes und begriffsloses Machtinteresse hinaus: Eine an sich gute und in sich harmonische Gemeinschaft sieht sich einem ihr quasi wesens-‚fremden‘ übermächtigen, partikularen Beherrschungswillen unterworfen.1

6. Die Negativität des partikulären Egoismus gegen die gute Gemeinschaft und seine dementsprechende Fremdheit zu ihr begründen schlussendlich die Bösartigkeit der Verschwörer*innen. Nicht zuletzt offenbart sich der boshafte Charakter der Verschwörung dadurch, dass sie eine ist: Wer seine „wahren Absichten“ immerzu geheim halten, vertuschen, Mitmacher*innen manipulieren oder Verantwortliche bestechen muss, kann nichts Gutes im Schilde führen. So zeigt sich bereits an der Nichtöffentlichkeit der Absicht woher sie kommt und wie so zu beurteilen ist: Ziemlich düster.

Wie abwegig und dumm oder brutal dieses ‚Theoretisieren‘ auch ist: Die Schuldsuche selbst ist ein weit verbreiteter Denksport in der Demokratie.

Besonders beliebt ist sie natürlich bei Faschist*innen, die in der aktuellen Demokratie gedeihen, weil sie sich von der aktiv betriebenen Ursurpation aller Deutschheit und deutschen Interessen seitens einer derzeit herrschenden Führungselite überzeugt haben. Für diese Fans staatlicher Gewalt, Ausgrenzung und brutaler nationaler Bornierung ist der Corona-Notstand dann nur ein weiterer Beleg für den Bau am deutschen Untergang. Jedoch nicht nur Populist*innen und Faschist*innen, sondern auch vorbildliche Demokrat*innen halten die Frage nach den „politisch Verantwortlichen“ für die entscheidende Frage bei der Debatte über nationale Missstände, Misserfolge und Unzufriedenheiten aller Art: Mit irgendeiner Sorte Analyse, die nach den herrschenden gesellschaftlichen Prinzipien und Interessen fragt, denen sich etwa Altersarmut, Wohnungsnot, Polizeigewalt oder Sexismus verdanken, hat diese Frage nichts zu tun. Schließlich ist mit der Verschiebung der „Ursachenforschung“ auf die Frage nach ‚Schuldigen‘ und ‚Verantwortlichen‘ ja quasi vorentschieden, dass beanstandete Umstände an „Fehlern“ oder auch „bösen Willen“ von besonderen, entscheidenden Personen, also an falscher Führung, liegen müssen. Mit dieser Fahndung nach persönlicher Haftung kündigt sich auch der Grund für die in der Demokratie beständig betriebene Anprangerung von Missmanagement, Führungsschwäche, Inkompetenz, Verantwortungslosigkeit oder eben ganz hart Verrat an: Die demokratische Institution der Opposition wirbt über den Vorwurf der „Pflichtverletzung“ in der Öffentlichkeit für sich als die befähigtere Führung. So ist in der Demokratie gesellschaftlicher Unzufriedenheit und Kritik der Weg gewiesen: Vertrauen auf die nächste Führungsriege (und begründete Kritik an den Zwecken des Regierens und des zivilen Miteinanders, das da so kompetent angeleitet wird, jedenfalls ausgeschlossen). In der Kunst der Schuldsuche erlernt noch jede demokratische Untertanin die gewohnheitsmäßige Bornierung ihres Verstandes auf ein Interesse nach ordentlicher Herrschaft. Und eben dieses Interesse an guter Herrschaft – nur garantiert impf-, und wenn möglich judenfrei – treibt derzeit seine dummen bis für einige Personengruppen gefährlich werdenden Blüten. 

Dass der (auch im Zuge der Corona-Krise) grassierende Antisemitismus kein Aufruf zur Herrschaftslosigkeit ist, ist wohl allen klar. Die Suche nach „Schuldigen“ und „Verrätern“ ist schon immer die patriotische Art und Weise der Abfindung mit Verhältnissen gewesen, denen irgendeine Sorte Unbekömmlichkeit attestiert wird – nur um jeden Zusammenhang mit eben diesen Verhältnissen sofort zu leugnen, indem sie Fehlverhalten, bösem Willen oder einer übermächtigen „fremdartigen“ Aggression zur Last gelegt wird.

7. Auf die Ausfindigmachung der Schuldigen folgt die Forderung ihrer Bestrafung. Auch hier tobt sich der Wille nach ordentlicher Herrschaft in seinem Drang, die Bösen, Schädlichen zur Rechenschaft zu ziehen aus – Ken Jepsens Phantasien umfassen z.B. folgenden Mix an staatlicher Gewaltanwendung: Untersuchungsausschuss und Freiheitsentzug für die Politiker*innen in Regierung und Opposition, die den Corona-Kurs mittragen, Enteignung und Bestrafung für das Gates-Ehepaar, Säuberung der Presselandschaft, die derzeit ja nur Regierungspropaganda weiterreiche und vernünftige demokratische Zweifel wie seine eigenen verunglimpfe. Derart gesäubert und auferstanden lässt sich dann wieder ein ordentlicher Staat machen, wo die Politik garantiert nur dem Volksbedürfnis nach einer Herrschaft dient, die kein partikulares Interesse bedient, also rücksichtslos ein Staatsprogramm definiert. Damit wäre die ersehnte Einheit von Volk und Staat wiederhergestellt und im Prinzip die Utopie einer „anderen Welt“ fast verwirklicht. Damit die dann auch so bleibt, kursieren auch lauter Vorstellungen direkter Demokratie oder demokratischer Kontrolle der Wirtschaft, so dass kein (mächtiges) Privatinteresse mehr die Gesellschaft „kapern“ kann.

Dass die (Miss-)Achtung staatlicher Ordnung und die Verwirklichung von Gerechtigkeit nach Gewalt und Unterordnung verlangen, soll in der Demokratie auch allen eine Selbstverständlichkeit sein. Ein Anlass zur Frage nach dem Charakter einer Gesellschaft, deren Leistungsfähigkeit sich ausgerechnet in der Unterordnung von Abweichlern, Rechtsbrechern, Pflichtschuldigen, ‚Fremden‘ oder Gegner*innen beweist, wird dabei jedenfalls nicht gesehen. Auch hier erweist sich der demokratische Normalzustand als gute Schule für die liberalen Sitten, die jetzt ihr Recht auf Wut und Phantasie in Anspruch nehmen.

Das Volk hat den Anspruch, dass die Ordnung für seine Notwendigkeiten des Zurechtkommens und seine Lebensgestaltung eingerichtet ist und sieht die Politik in der Pflicht, dafür Ordnung und Rechte bereit zu stellen. 
Schon im Normalzustand, der Vielen als abhängig Beschäftigten, Mieter*innen etc. Belastungen und Misserfolge beschert, wird wider die Erfahrung an der Überzeugung festgehalten, dass die Verhältnisse im Prinzip für ein gelungenes Erwerbs- und generelles Leben taugen könnten, wenn nicht ständig falsche Politik betrieben würde. Die besonderen Einschränkungen des Lockdowns, die die Protestierenden gar nicht mehr verstehen wollen, und gleich nur noch als abstrakten Willen zur Freiheitsberaubung ansehen, lässt in ihnen die Überzeugung aufkommen, dass die Politik nicht mehr nur mangelhaft ihre Aufgaben erfüllt, sondern gar nicht mehr: Statt Dienst am Volk, hat die Regierung ihr Volk verraten. Demgemäß dient sie als Unterdrückungsanstalt des Volkswillens zur Freiheit gar nicht mehr den Interessen der Gemeinschaft, sondern muss einem gemeinschaftsfremden Interesse dienen. Das macht die Regierung endgültig zur Unterdrückungsinstanz, weil sie so als eine Quasi-Fremdherrschaft (Gates, Juden, US-Elite, Außerirdische) entlarvt ist. So einer Herrschaft, die „in Wahrheit“ gar nicht die „eigene“ ist, gehört dann die Gefolgschaft aufgekündigt. Sie verdient Widerstand, dessen Ziel freilich in der wieder zu erlangenden Einheit von Volk und Führung besteht: Der volksdienliche Staat ist der, dem auch das Volk gehorcht. 

8. Der Ottonormal-Verschwörungstheorie-Club kann sich – bei allem Sendungsbewusstsein im Gestus des Warners – gewissermaßen auch damit zufrieden geben, selbst den Durchblick zu haben, auch wenn die Verschwörung weiter im vollen Gange oder das Verbrechen noch nicht gesühnt ist. Zumindest lässt sich jetzt schon der Lohn des Gefühls von Wahrheit, echter geistiger Freiheit und Überlegenheit gegenüber der Welt und insbesondere gegenüber der sich täuschen lassenden Schafsherde genießen. Demgegenüber entwickelt der Anti-Corona-Protest ein veritables Bedürfnis nach Mobilisierung von Volkswiderstand: Dem Staat, der dem Volk und seiner Freiheit dient, gebührt Gefolgschaft. Tut er das nicht, ist der Staat eine illegitime Herrschaft und die freie Bürger*in in der Pflicht zum Widerstand. So werden die Demonstrant*innen mit „ihrem“ Grundgesetz unter‘m Arm aus lauter Staatsbürgerbewusstsein glatt zu Staatsgegner*innen und zum Ärgernis für die Staatsmacht.

Die Tour falscher Kritik, den Staat bzw. das Herrschaftspersonal immer nur an seinen eigenen Idealen und Maßstäben zu messen, also einiges an der politischen Wirklichkeit und der verlautbarten Erklärungen dazu zu ignorieren, haben die Freund*innen von Alu-Bommel und Grundgesetz, definitiv gelernt. Sie sind so beherzt in ihrem Glauben an die Güte der freiheitlichen Rechte, dass sie glatt den Glauben an den aktuellen Staat zu verlieren drohen.

9. Die Staatsverantwortlichen sehen sich einem größer werdendem Haufen von teils sich radikalisierenden Verteidiger*innen des Normalzustands von vor einigen Monaten, teils im Resultat – gegen Hinweise auf den offenkundigen Quatsch ihrer „Theorien“ und Annahmen immun gewordener – Verrückten und einem weiter wachsenden Pool organisierter Reichsbürger*innen und Rechtsradikaler gegenüber. Ersteren wollen sie die prinzipielle Berechtigung ihrer ‚Sorgen‘ nicht absprechen (die Politik will ja selbst so schnell wie möglich zum Normalbetrieb zurück und sie weiß ihre Verordnungen schließlich auch als den Grund für die Einschränkungen, an denen sich ihr zur Freiheit erzogenes Volk z.T. so sehr aufrührt). Klar machen müssen sie ihnen und v.a. Zweiteren aber auch, dass nicht jede wirre Meinung Recht auf Geltung hat – und zwar jede*r ein Recht auf eine eigene Meinung, aber jedenfalls nicht auf eigene Fakten hat: So will die Politik den Protest, der von einer Unterscheidung von links und rechts nichts wissen will, auf ihre Art spalten, indem sie mahnt: Folgt nicht den Extremist*innen und Verschwörungsanhänger*innen von links und rechts (und tragt lieber Masken als Alu-Hüte), wenn ihr doch eigentlich nur um die Freiheitsrechte besorgte Bürger*innen seid. Letzteren gegenüber sieht sie sich einmal mehr in der Verantwortung, ihre Maßnahmen zu erklären, auf dass bei ihnen ankommt, dass die Verantwortlichen jedenfalls nicht leichtfertig und derzeit ja gerade wegen des Dienstes am Volk bzw. seiner Gesundheit den gesellschaftlichen Normalbetrieb umstellen – um zum Normalbetrieb zurückkehren zu können, womöglich gestärkt durch die Corona-Phase, die bei allen Entbehrungen aber doch auch eine Phase der nationalen Solidarität und Anstrengungen ist.

1Kein Wunder, dass sich der Club der Verschwörer*innen auch oft als ausländische (vorzugsweise US-Elite) oder irgendwie aus dem Nationalen aussortierte (vorzugsweise ‚Juden‘) Gruppierung vorgestellt wird.

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